Familienrechtspsychologische Gutachten

Wir erstellen Gutachten zu folgenden Fragen:

  • Kindeswohlgefährdung und Erziehungsfähigkeit
  • Rückführung nach Fremdunterbringung
  • Lebensmittelpunkt von Kindern
  • Beurteilung der elterlichen Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Besuchsregelung der Kinder bei getrennt lebenden Eltern oder bei Kindern, die nicht bei ihren Eltern leben

Eine Begutachtung der Praxis Familie und Recht umfasst in der Regel folgende Arbeitsschritte:

  • Psychologische Gespräche einschließlich der Befragung zur Lebensgeschichte
  • Interaktionsbeobachtungen
  • Psychologische Diagnostik der Kinder
  • Informationsgespräche (beispielsweise mit Schulen, Kindergärten etc.)
  • Hausbesuche
  • Psychologische Testungen

Im Bedarfsfall und bei Fallkonstellationen, die einen vertiefenden Einblick in die Bindungsrepräsentationen der Familienmitglieder erfordern, erweitert sich der Begutachtungsumfang möglicherweise um

  • videogestützte Interaktionsbeobachtungen mit den Eltern und einem oder mehreren Kindern
  • standardisierte Interviews mit den Eltern
  • projektive und bildgestützte Verfahren zur Erhebung der Bindungsrepräsentationen der Eltern und/oder der Kinder
  • Erhebung der Bindungsrepräsentationen der Kinder im Puppenspiel

Die Praxis Familie und Recht stellt eine stringente und nach Möglichkeit zügige Bearbeitung der Begutachtungen sicher. Bei Auftragsanfrage teilen wir Ihnen gerne die zu erwartende Bearbeitungsdauer mit.