Qualitätssicherung

Die Gutachten in der Praxis Familie und Recht werden nach den Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbandes deutscher Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erstellt und entsprechen den in 2019 in zweiter Auflage veröffentlichten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Interne Fortbildungen gewährleisten die Qualität der Arbeit auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Regelmäßige Team- und Intervisionssitzungen unter Supervision von Frau Wusowski (anerkannte Supervisorin für die Weiterbildung Rechtspsychologie (BDP/DGPs)) stellen eine qualifizierte Fallarbeit sicher. Die GutachterInnen der Praxis Familie und Recht arbeiten nach höchstem fachlichen Standard und verpflichten sich, die jeweils aktuelle Fachliteratur zu studieren sowie sich fortwährend weiterzubilden.