Qualitätssicherung

Die Gutachten in der Praxis Familie und Recht werden nach den Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erstellt und entsprechen den in 2019 in zweiter Auflage veröffentlichten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Die GutachterInnen der Praxis Familie und Recht arbeiten nach höchstem fachlichem Standard und verpflichten sich, die jeweils aktuelle Fachliteratur zu studieren sowie sich fortwährend weiterzubilden. Interne Fortbildungen gewährleisten die Qualität der Arbeit auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Regelmäßige Team- und Intervisionssitzungen unter Supervision von Frau Wusowski (anerkannte Supervisorin für die Weiterbildung Rechtspsychologie (BDP/DGPs)) stellen eine qualifizierte Fallarbeit sicher. Die Praxisleitung ist darüber hinaus in überregionale Fachteams – bestehend aus FamilienrechtspsychologInnen auf Leitungsebene und Kinder- und Jugendpsychiatern – eingebunden.

Praxis Familie und Recht
Fährstraße 73, 21107 Hamburg

Anfragen zu Begutachtungskapazitäten: Telefon: 040 / 22 81 701 21